So gut wie jede Person hat heutzutage die Möglichkeit Bilder mit dem Handy oder einer Digitalkamera zu machen. Doch hierbei gibt es einige Sachen zu beachten wie zum Beispiel beim Fotografieren von Personen. Hier muss man sich vorher die Einwilligung der Person oder der Personen einholen.

Worauf man beim fotografieren von Personen achten sollte
Nach aktueller Rechtssprechung ist es nicht erlaubt, Fotos von Personen zu schießen, ohne vorher die Einwilligung eingeholt zu haben. Wenn diese Einwilligung nicht eingeholt wird, so kann dies als eine allgemeine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gelten. Es ist in diesem Fall völlig egal, ob das Bild für den privaten Gebrauch gemacht wurde oder für eine Veröffentlichung in einer Zeitung oder auch auf einer Internetseite.
Was zählt als Einwilligung?
Als Einwilligung zählt schon, wenn ein Fotograf Bilder macht und die fotografierte Person dies mitbekommt. Die Einwilligung entsteht stillschweigend, da die Person den Fotografen duldet und sich nicht gegen eine Aufnahme wert. Am sichersten ist es allerdings, wenn der Fotografierende vorher alle Personen fragt und dann ein Bild schießt. Sollte eine Person damit nicht einverstanden sein, so muss der Fotograf warten, bis diese nicht mehr auf der Aufnahme zu sehen ist. Die Gruppe muss sich unter Umständen neu formieren. Wer also heimlich Bilder schießt, macht sich strafbar und kann mit Problemen mit der Justiz rechnen.
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